Ein Arbeitnehmer ist jemand, der gegen Bezahlung eine Arbeit unter der Aufsicht eines anderen Rechtsträgers ausführt, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine natürliche oder juristische Person, eine private oder öffentliche Einrichtung handelt. Diese Einheit hat das Recht, ihm Anweisungen und Richtlinien zu erteilen, sowie die Befugnis, seine Arbeit zu überwachen und bei Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. Auch die Führungskraft ist ein Angestellter innerhalb des Unternehmens. Der Unterschied besteht darin, dass der leitende Angestellte in der Regel eine Fachausbildung in Bereichen wie Recht, Verwaltung, Handel oder Finanzen genießt. Sie kann einen Hochschulabschluss haben oder über eine bedeutende Berufserfahrung verfügen. Im Gegensatz zu einem normalen Angestellten hat die Führungskraft die Verantwortung, Entscheidungen zu treffen, zu überwachen und Autorität über andere Teammitglieder auszuüben.